Hochzeitsfotografen

Glossar zur Hochzeitsfotografie

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen im Angebot des Fotografen, im Vertrag oder bei den Bildrechten begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

10 Begriffe

Urheberrecht an Hochzeitsfotos

Das Urheberrecht an Hochzeitsfotos hat der Fotograf, der die Bilder macht, und nicht das Brautpaar, das ihn bezahlt. Sie bekommen mit dem Vertrag nur Nutzungsrechte, also die Erlaubnis, die Bilder auf bestimmte Arten zu nutzen.

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Einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht

Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt Ihnen, die Hochzeitsfotos auf die vereinbarte Art zu nutzen, und der Fotograf darf sie daneben weiter nutzen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung nur Ihnen, sodass selbst der Fotograf die Bilder nicht mehr nutzen darf, außer er hat sich das vorbehalten.

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Zweckübertragungsregel

Steht im Vertrag mit dem Fotografen nichts Genaues zu den Rechten an den Bildern, bekommen Sie nur so viel, wie der Zweck des Auftrags verlangt. Bei einer Hochzeit ist das die private Erinnerung.

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Rohdaten und bearbeitete Fotos

Rohdaten sind die unbearbeiteten Originaldateien aus der Kamera, oft im RAW-Format. Bearbeitete Fotos sind die fertigen Bilder, die der Fotograf ausgewählt und in Farbe und Licht angepasst hat.

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Recht am eigenen Bild bei Hochzeitsgästen

Das Recht am eigenen Bild bestimmt, dass ein Foto, auf dem ein Gast zu erkennen ist, nur mit seiner Zustimmung veröffentlicht werden darf. Gegen das Fotografieren auf der Feier selbst schützt es nicht.

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DSGVO bei der Hochzeitsfotografie

Die Datenschutz-Grundverordnung ist das Gesetz der EU zum Schutz persönlicher Daten, und Fotos von erkennbaren Menschen gehören dazu. Für jeden Fotografen, der Ihre Hochzeit beruflich begleitet, gilt sie bei jeder Aufnahme.

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Haushaltsausnahme der DSGVO

Gemeint ist die Regel, dass das Datenschutzrecht nicht gilt, wenn Menschen rein privat oder für die Familie fotografieren. Ein Gast, der auf der Hochzeit Handyfotos macht und sie im Familienchat teilt, fällt darunter.

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Model-Release

Gemeint ist eine schriftliche Zustimmung, mit der eine Person dem Fotografen erlaubt, Bilder von ihr zu veröffentlichen, etwa auf seiner Website oder in seiner Werbung. Bei Hochzeiten steht diese Zustimmung oft als Klausel im Vertrag mit dem Brautpaar.

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Hochzeitsfotos im Portfolio des Fotografen

Ein Portfolio ist die Sammlung von Beispielbildern, mit der ein Fotograf um neue Kunden wirbt. Bilder Ihrer Hochzeit darf er dort nur zeigen, wenn jede erkennbare Person zugestimmt hat.

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Entschädigung für ein Foto ohne Zustimmung

Eine Entschädigung ist Geld für den Schaden, den ein Foto ohne Ihre Zustimmung angerichtet hat. Für die Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts sprechen Gerichte sie nur zu, wenn der Eingriff schwer wiegt und sich nicht anders ausgleichen lässt.

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