Hochzeitsfotografen

Glossar

DSGVO bei der Hochzeitsfotografie

Die Datenschutz-Grundverordnung ist das Gesetz der EU zum Schutz persönlicher Daten, und Fotos von erkennbaren Menschen gehören dazu. Für jeden Fotografen, der Ihre Hochzeit beruflich begleitet, gilt sie bei jeder Aufnahme.

Begriff
DSGVO bei der Hochzeitsfotografie
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Das Brautpaar fotografiert der Fotograf, weil es im Vertrag steht. Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg betont, dass der Vertrag nur die Fotos des Paares abdeckt. Für Gäste braucht der Fotograf einen anderen Grund, und er muss sie informieren, etwa mit einem Aushang am Eingang.

Für eine Veröffentlichung, etwa auf seiner Website, braucht er die Zustimmung jeder erkennbaren Person. Auf Fragen und Löschwünsche muss er innerhalb eines Monats antworten, und das kostet Sie nichts.

Wie das Datenschutzrecht und das ältere Kunsturhebergesetz zusammenspielen, nennt dieselbe Behörde ziemlich kompliziert und umstritten. Auf der sicheren Seite ist der Fotograf deshalb nur mit einer klaren Zustimmung, bevor ein Bild öffentlich wird.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. FAQ Fotografieren und Datenschutz, Wir sind im Bild, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
  2. Art. 6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
  3. Art. 12 DSGVO, Transparente Information, Fristen und Unentgeltlichkeit, dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden