Hochzeitsfotografen

Glossar

Haushaltsausnahme der DSGVO

Gemeint ist die Regel, dass das Datenschutzrecht nicht gilt, wenn Menschen rein privat oder für die Familie fotografieren. Ein Gast, der auf der Hochzeit Handyfotos macht und sie im Familienchat teilt, fällt darunter.

Begriff
Haushaltsausnahme der DSGVO
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Ausnahme gilt nur für Privatleute. Ein gebuchter Fotograf arbeitet beruflich und muss sich deshalb immer an das Datenschutzrecht halten.

Die Grenze liegt dort, wo Fotos für jeden sichtbar werden. Eine Gruppe, die durch Name und Passwort geschützt ist, zählt nach Ansicht der Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg noch als privat. Stellt ein Gast Bilder in ein öffentliches Profil, handelt er nicht mehr rein privat.

Das Recht am eigenen Bild gilt unabhängig davon. Auch ein Gast braucht für einen öffentlichen Beitrag die Zustimmung jeder Person, die auf dem Foto zu erkennen ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Art. 2 DSGVO, Sachlicher Anwendungsbereich, Absatz 2 Buchstabe c, dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
  2. FAQ Fotografieren und Datenschutz, Wir sind im Bild, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
  3. § 22 KunstUrhG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden