Hochzeitsfotografen

Glossar

Hochzeitsfotos im Portfolio des Fotografen

Ein Portfolio ist die Sammlung von Beispielbildern, mit der ein Fotograf um neue Kunden wirbt. Bilder Ihrer Hochzeit darf er dort nur zeigen, wenn jede erkennbare Person zugestimmt hat.

Begriff
Hochzeitsfotos im Portfolio des Fotografen
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Dass der Fotograf das Urheberrecht hat, reicht dafür nicht. Das Recht am eigenen Bild gehört jedem, der auf dem Foto zu sehen ist. Erst wenn beide Rechte zusammenkommen, darf ein Bild auf seine Website oder in sein Profil.

Oft steht die Zustimmung des Brautpaars schon im Vertrag. Lesen Sie die Klausel vor der Unterschrift. Sie können sie streichen oder auf Bilder ohne erkennbare Gesichter beschränken.

Für Gäste und Kinder gilt Ihre Zustimmung nicht. Der Fotograf muss sie selbst fragen, bei Kindern die Eltern. Eine Zustimmung können Sie später zurückziehen, und dann muss er die Bilder herausnehmen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 22 KunstUrhG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Art. 7 DSGVO, Bedingungen für die Einwilligung, Absatz 3 Widerruf, dsgvo-gesetz.de, Verordnungstext (EU) 2016/679,
  3. FAQ Fotografieren und Datenschutz, Wir sind im Bild, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
  4. Ratgeber: Hochzeitsfotos veröffentlichen, was erlaubt ist, hochzeitsfotografen-verzeichnis.de,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden