Zwei Erlaubnisse für jedes Hochzeitsfoto im Internet
Über jedem Hochzeitsfoto liegen zwei Rechte, und sie gehören verschiedenen Menschen. Das erste hat der Fotograf. Er hat das Bild gemacht und bestimmt deshalb, wer es wo nutzen darf, auch wenn Sie ihn bezahlt haben. Dieses Recht hält lange: bei künstlerischen Aufnahmen bis 70 Jahre nach seinem Tod, bei einfachen Schnappschüssen 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen.
Das zweite Recht haben alle, die auf dem Foto zu erkennen sind. Ein Foto, auf dem jemand erkennbar ist, darf nur mit seiner Zustimmung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. So steht es im Kunsturhebergesetz von 1907, und es gilt bis heute. Erkennbar heißt nicht nur das Gesicht. Auch Frisur, Kleid und Ort können reichen, wenn Bekannte die Person darauf erkennen.
Für Fotografen und andere Firmen gilt außerdem das Datenschutzrecht. Es verlangt für jede Veröffentlichung einen Grund, meist die Einwilligung der abgebildeten Person. Für Sie als Brautpaar zählt es, sobald Sie Bilder frei zugänglich ins Netz stellen.
Wer darf welches Hochzeitsfoto wo zeigen?
Ob Sie ein Hochzeitsfoto zeigen dürfen, entscheiden drei Fragen, und zwar in dieser Reihenfolge. Erst zählt, wo das Bild erscheinen soll. Dann, ob der Fotograf es erlaubt hat. Zuletzt, ob alle zugestimmt haben, die darauf zu erkennen sind.
Soll das Foto frei zugänglich im Internet stehen, etwa auf einem öffentlichen Profil?
Hat Ihnen der Fotograf erlaubt, die Bilder online zu zeigen?
Haben alle zugestimmt, die auf dem Foto zu erkennen sind?
Ja. Dann dürfen Sie das Foto zeigen. Merken Sie sich, wer zugestimmt hat.
Nein. Fragen Sie diese Personen vorher, oder zeigen Sie ein Bild, auf dem nur Sie beide zu sehen sind.
Nein. Fragen Sie den Fotografen vorher um Erlaubnis, sonst kann er Sie abmahnen lassen.
Ja. Im privaten Album, im Familienchat und in einer Gruppe mit Passwort dürfen Sie die Bilder zeigen.
Bei Kindern stimmen die Eltern zu, und bei gemeinsamem Sorgerecht müssen es beide tun. Was dabei sonst noch gilt, erklärt der Ratgeber zu Kindern auf Hochzeitsfotos.
Was Sie als Brautpaar zeigen dürfen
Fotos, auf denen nur Sie beide zu sehen sind, dürfen Sie privat nutzen, wie Sie wollen. Sie dürfen sie ansehen, speichern und ausdrucken. Abzüge dürfen Sie an Familie und Gäste verschenken. Das erlaubt das Gesetz ausdrücklich dem, der ein Porträt bestellt hat, solange niemand dafür Geld bekommt.
Für Ihr öffentliches Profil oder eine eigene Website brauchen Sie mehr. Dafür muss der Fotograf Ihnen das Recht geben, die Bilder ins Internet zu stellen. Viele Verträge regeln das, manche schließen es aus. Was dort stehen sollte, steht im Ratgeber zu den Nutzungsrechten an Hochzeitsfotos.
Zeigt ein Foto auch Gäste, brauchen Sie zusätzlich deren Zustimmung. Ein Gruppenbild mit vielen Gästen passt deshalb selten auf ein öffentliches Profil, ein Paarfoto schon.
Was der Fotograf mit Ihren Hochzeitsfotos zeigen darf
Der Fotograf darf Ihre Bilder nicht einfach auf seiner Website oder in seinem Profil zeigen. Dass ihm die Rechte am Bild gehören, reicht dafür nicht. Er braucht Ihre Zustimmung und die jedes Gastes, der darauf zu erkennen ist.
Oft steht diese Zustimmung schon im Vertrag, als Erlaubnis für das Portfolio. Gemeint ist die Sammlung von Beispielbildern, mit der ein Fotograf um neue Kunden wirbt. Wollen Sie das nicht, streichen Sie die Klausel oder beschränken Sie sie auf Bilder ohne erkennbare Gesichter.
Eine Einwilligung können Sie später zurückziehen. Was der Fotograf bis dahin gezeigt hat, war erlaubt. Danach muss er die Bilder herausnehmen, wenn er keinen anderen Grund für die Nutzung hat.
Wer wo welche Zustimmung braucht, zeigt die Übersicht. Sie gilt für Fotos, auf denen Menschen zu erkennen sind.
| Wer zeigt das Foto | Wo | Was nötig ist |
|---|---|---|
| Brautpaar | Album, Familienchat, Gruppe mit Passwort | keine Zustimmung |
| Brautpaar | öffentliches Profil oder Website | Erlaubnis des Fotografen und Zustimmung jeder erkennbaren Person |
| Fotograf | eigene Website, Profil, Werbung | Zustimmung des Brautpaars und jeder erkennbaren Person |
| Gast | Familienchat oder Gruppe mit Passwort | keine Zustimmung |
| Gast | öffentliches Profil | Zustimmung jeder erkennbaren Person, bei Bildern des Fotografen auch dessen Erlaubnis |
Was Gäste von der Hochzeit posten dürfen
Gäste dürfen auf der Feier fotografieren und die Bilder privat teilen, etwa im Familienchat. Für ein öffentliches Profil brauchen sie die Zustimmung jeder erkennbaren Person, auch die des Brautpaars. Ein gemeinsamer Hashtag ersetzt diese Zustimmung nicht, er macht die Bilder nur leichter auffindbar.
Sagen Sie Ihren Gästen deshalb vorher, wie Bilder geteilt werden sollen. Ein Ordner mit Passwort hält alles im privaten Kreis. Manche Paare bitten auch darum, während der Trauung gar nicht zu fotografieren.
Wenn ein Hochzeitsfoto schon im Netz steht
Steht ein Bild ohne Ihre Zustimmung im Internet, verlangen Sie, dass es gelöscht wird. Schreiben Sie an den, der es veröffentlicht hat. Ein Fotograf oder eine Firma muss Ihnen innerhalb eines Monats antworten, und die Bitte kostet Sie nichts.
Wer ein Foto ohne Zustimmung verbreitet, kann sich strafbar machen. Das Gesetz sieht bis zu 1 Jahr Haft oder eine Geldstrafe vor. Verfolgt wird das aber nur, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt, und zwar innerhalb von 3 Monaten, nachdem sie davon erfahren hat.
Lassen Sie sich beraten, wenn ein Bild Sie bloßstellt oder nach Ihrer Bitte nicht verschwindet, etwa bei einer Anwältin für Medienrecht.
Häufige Fragen
Dürfen wir unsere Hochzeitsfotos auf Instagram posten?
Ja, Hochzeitsfotos dürfen Sie auf Instagram posten, wenn der Fotograf es Ihnen erlaubt hat und alle erkennbaren Personen zustimmen. Am einfachsten sind Paarfotos, auf denen nur Sie beide zu sehen sind. Für Bilder mit Gästen fragen Sie die Gäste vorher.
Darf der Hochzeitsfotograf unsere Bilder auf seiner Website zeigen?
Nein, ohne Ihre Zustimmung darf der Hochzeitsfotograf Ihre Bilder nicht auf seiner Website zeigen. Er hat zwar die Rechte am Bild, braucht für die Veröffentlichung aber die Einwilligung jeder erkennbaren Person. Oft steht sie im Vertrag, und Sie können die Klausel streichen.
Dürfen wir Abzüge unserer Hochzeitsfotos an Gäste verschenken?
Ja, Abzüge von Hochzeitsfotos, die Sie bestellt haben und auf denen Sie zu sehen sind, dürfen Sie vervielfältigen und verschenken. Das Gesetz erlaubt das, solange niemand dafür Geld bekommt. Ins Internet stellen dürfen Sie die Bilder damit noch nicht.
Brauchen wir die Zustimmung der Gäste für ein Fotobuch von der Hochzeit?
Nein, für ein Fotobuch, das bei Ihnen im Regal steht, brauchen Sie keine Zustimmung der Gäste. Das Recht am eigenen Bild schützt davor, dass ein Foto verbreitet oder öffentlich gezeigt wird. Wollen Sie Kopien des Buchs verteilen, fragen Sie die Gäste, die darauf groß zu sehen sind.
Wie lange gehören die Rechte an Hochzeitsfotos dem Fotografen?
Die Rechte an Hochzeitsfotos bleiben beim Fotografen, bei künstlerischen Aufnahmen bis 70 Jahre nach seinem Tod. Einfache Schnappschüsse sind 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen geschützt. Sie selbst bekommen nur ein Recht zur Nutzung, und wie weit es reicht, steht im Vertrag.
