Wer die Online-Galerie sehen darf
Viele Fotografen liefern die Hochzeitsfotos über eine Online-Galerie. Das ist eine Seite im Internet, auf der Sie die Bilder ansehen, auswählen und herunterladen. Oft dürfen auch die Gäste hinein. Wer die Galerie sehen kann, entscheidet über ihren Schutz.
Mit Passwort bleibt die Galerie im privaten Kreis. Der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg sieht eine Gruppe, die durch Name und Passwort geschützt ist, noch als privat an. Kann dagegen jeder hinein, ist das, als stünden die Fotos öffentlich im Netz. Dann müsste jede Person zustimmen, die darauf zu erkennen ist.
Bestehen Sie deshalb auf einem Passwort und geben Sie es nur an Gäste weiter, die auf der Feier waren. Fragen Sie den Fotografen, ob die Galerie für Suchmaschinen gesperrt ist und ob er sehen kann, wer Bilder herunterlädt.
Der Fotograf bleibt für die Galerie verantwortlich
Kaum ein Fotograf betreibt seine Galerie auf eigenen Rechnern. Meist liegen die Bilder bei einem Anbieter für Galerien oder in einer Cloud, also auf fremden Servern im Internet. Abzüge und Alben druckt ein Fotolabor. Verantwortlich für Ihre Bilder bleibt trotzdem der Fotograf.
Für jeden dieser Helfer braucht er einen schriftlichen Vertrag über die Verarbeitung der Daten in seinem Auftrag. Darin steht, dass der Anbieter die Bilder nur für den Fotografen nutzt, sie schützt und am Ende löscht. Ohne diesen Vertrag darf er die Bilder nicht weitergeben.
Schützen muss der Fotograf die Bilder auch technisch. Dazu gehören ein Passwort für die Galerie, eine verschlüsselte Verbindung und Sicherungskopien, die nicht offen im Netz liegen.
Galerie-Anbieter außerhalb der EU
Viele Anbieter für Online-Galerien sitzen in den USA. Daten dorthin zu schicken, ist erlaubt, wenn der Anbieter einen besonderen Schutz bietet. Seit dem 10. Juli 2023 gilt dafür ein Abkommen zwischen der EU und den USA. US-Firmen, die sich danach zertifiziert haben, stehen auf einer offiziellen Liste.
Fragen Sie den Fotografen, wo seine Galerie liegt. Ist es ein Anbieter in der EU, entfällt die Frage. Liegt sie in den USA, sollte der Anbieter auf der Liste stehen oder der Fotograf andere Schutzverträge nachweisen können.
Wie lange die Online-Galerie bleibt
Eine feste Dauer für Online-Galerien schreibt kein Gesetz vor. Das Datenschutzrecht verlangt nur, dass Daten nicht länger gespeichert werden, als es für ihren Zweck nötig ist. Wie lange Ihre Galerie online bleibt, steht deshalb im Vertrag oder in den Bedingungen des Fotografen.
Laden Sie die Bilder bald nach der Lieferung herunter und sichern Sie sie an zwei Orten, etwa auf einer Festplatte und in Ihrer eigenen Cloud. Ist die Galerie abgelaufen, hat der Fotograf Ihre Bilder womöglich gelöscht. Wie lange er Sicherungskopien aufheben muss, erklärt der Ratgeber zum Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen.
Was bei einer Datenpanne passiert
Gerät der Link samt Passwort in falsche Hände oder wird die Galerie gehackt, ist das eine Datenpanne. Der Fotograf muss sie innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden, wenn sie ein Risiko für die Abgebildeten bedeutet. Ist das Risiko hoch, muss er auch Sie und Ihre Gäste informieren.
Merken Sie selbst, dass Fremde Ihre Galerie sehen, sagen Sie es dem Fotografen sofort. Er kann das Passwort ändern oder die Galerie sperren.
8 Fragen an den Fotografen zur Online-Galerie
Diese Fragen klären Sie am besten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Die Antworten gehören schriftlich in den Vertrag oder in eine E-Mail des Fotografen.
- Ist die Galerie durch ein Passwort geschützt?
- Dürfen Gäste hinein, und bekommen sie einen eigenen Zugang?
- Ist die Galerie für Suchmaschinen gesperrt?
- Bei welchem Anbieter liegt die Galerie, und in welchem Land stehen seine Server?
- Gibt es einen Vertrag über die Verarbeitung der Daten mit diesem Anbieter und mit dem Fotolabor?
- Wie lange bleibt die Galerie online, und bekommen Sie vor dem Löschen Bescheid?
- Dürfen Sie und Ihre Gäste die Bilder in voller Größe herunterladen?
- Was passiert mit den Bildern, wenn die Galerie abgelaufen ist?
Was Sie selbst mit den Bildern aus der Galerie zeigen dürfen, erklärt der Ratgeber zum Veröffentlichen von Hochzeitsfotos.
Häufige Fragen
Braucht eine Online-Galerie für Hochzeitsfotos ein Passwort?
Ja, eine Online-Galerie für Hochzeitsfotos sollte ein Passwort haben. Ohne Passwort kann jeder die Bilder sehen, der den Link bekommt, auch wenn er weitergeleitet wurde. Mit Passwort bleibt die Galerie im privaten Kreis.
Wie lange muss der Fotograf die Online-Galerie mit den Hochzeitsfotos bereitstellen?
Eine feste Dauer für die Online-Galerie schreibt kein Gesetz vor, sie steht im Vertrag mit dem Fotografen. Laden Sie die Hochzeitsfotos bald herunter und sichern Sie sie an zwei Orten. Fragen Sie vorher, ob Sie vor dem Löschen Bescheid bekommen.
Darf der Fotograf Hochzeitsfotos bei einem Anbieter in den USA speichern?
Ja, ein Fotograf darf Hochzeitsfotos bei einem Anbieter in den USA speichern, wenn der Anbieter einen besonderen Schutz bietet. Seit dem 10. Juli 2023 reicht dafür eine Zertifizierung nach dem Abkommen zwischen der EU und den USA. Außerdem braucht der Fotograf einen Vertrag mit dem Anbieter.
Dürfen Gäste Bilder aus der Online-Galerie der Hochzeit posten?
Gäste dürfen Bilder aus der Online-Galerie der Hochzeit nur mit Erlaubnis posten. Sie brauchen die Erlaubnis des Fotografen und die Zustimmung jeder Person, die auf dem Bild zu erkennen ist. Privat ansehen und herunterladen dürfen sie die Bilder, wenn der Fotograf das vorsieht.
Was muss der Fotograf tun, wenn Fremde die Online-Galerie gesehen haben?
Haben Fremde die Online-Galerie gesehen, muss der Fotograf das als Datenpanne innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden, wenn ein Risiko besteht. Ist das Risiko hoch, informiert er auch Sie und Ihre Gäste. Er sollte sofort das Passwort ändern oder die Galerie sperren.
