Was schuldet Ihnen der Hochzeitsfotograf laut Vertrag?
Der Hochzeitsfotograf schuldet Ihnen ein Ergebnis, nämlich fertige und brauchbare Bilder. Die Gerichte behandeln den Vertrag über eine Hochzeitsreportage wie einen Auftrag an einen Handwerker. Bezahlt wird das Ergebnis, nicht die Zeit. Das Amtsgericht Köln hat 2020 einen Vertrag über rund 400 bearbeitete Bilder genau so eingeordnet und die gelieferten Bilder auf Mängel geprüft.
Für Sie ist das ein Vorteil. Wäre nur die Zeit geschuldet, hätten Sie bei unscharfen Bildern kaum Rechte, solange die Fotografin oder der Fotograf da war und fotografiert hat. So aber dürfen Sie weniger zahlen, wenn die Bilder Mängel haben.
Dieser Vorteil hängt allerdings an einer Zahl. Ein Vertrag, der nur Stunden nennt und keine Bildzahl, lässt offen, welches Ergebnis überhaupt geschuldet war.
8 Punkte für den Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen
Ein Vertrag muss nicht lang sein, aber er muss acht Fragen beantworten. Fehlt eine Antwort, gilt im Streit das, was das Gesetz für den Zweifelsfall vorsieht. Das ist selten das, was Sie wollten.
Die Beispielzahlen reichen von 14 Tagen für die Rückzahlung der Anzahlung bis zu zwölf Monaten Aufbewahrung der Bilder. Dazwischen liegen sechs Wochen Lieferfrist und mindestens 400 bearbeitete Bilder. Es sind Beispiele, keine Vorgaben. Wichtig ist nur, dass an jeder Stelle eine Zahl steht.
| Punkt | So steht es brauchbar im Vertrag | Warum es wichtig ist |
|---|---|---|
| Begleitzeit | Datum, Beginn und Ende als Uhrzeiten, Regel für Pausen | Ohne Uhrzeiten lässt sich nicht prüfen, ob die Zeit eingehalten wurde |
| Bildzahl und Bearbeitung | Mindestens 400 bearbeitete Bilder als JPEG, Belichtung und Farbe bearbeitet | Die Zahl ist das geschuldete Ergebnis und der Maßstab für Mängel |
| Lieferfrist | Lieferung innerhalb von sechs Wochen nach der Hochzeit | Ohne Frist müssen Sie erst mahnen, bevor der Fotograf in Verzug ist |
| Nutzungsrechte | Recht zu Druck, Weitergabe und Veröffentlichung in privaten Profilen, ohne Ablaufdatum | Ohne Aufzählung bekommen Sie nur die private Erinnerung |
| Preis und Zahlung | Endpreis mit Umsatzsteuer, Anzahlung mit Datum, Rest bei Lieferung | Ohne Preis gilt ein üblicher Preis, den niemand kennt |
| Absage durch das Brautpaar | Stornostaffel mit Fristen in Wochen und Prozentsätzen | Sie wissen vorher, was eine Absage kostet |
| Ausfall des Fotografen | Bei Krankheit schickt der Fotograf Ersatz, sonst zahlt er die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zurück | Das Gesetz sagt nichts über einen Ersatzfotografen |
| Sicherung der Bilder | Doppelte Sicherung ab dem Hochzeitstag, Aufbewahrung der gelieferten Bilder für zwölf Monate | Eine Pflicht zur Aufbewahrung gibt es nur, wenn sie im Vertrag steht |
Die Stornostaffel ist eine Tabelle, die für jeden Zeitpunkt vor der Hochzeit nennt, welchen Teil des Preises eine Absage kostet. Was gilt, wenn Sie die Hochzeit verschieben oder absagen müssen, hängt vor allem von dieser Tabelle ab.
Prüfen Sie den Preis erst ganz zum Schluss, denn wer mit dem Preis anfängt, überliest leicht die Bildzahl. Was über die acht Punkte hinausgeht, sind meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen. Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen, sind ohnehin unwirksam. Sind Sie unsicher, lassen Sie den Vertrag bei der Verbraucherzentrale prüfen.
Was gilt, wenn der Hochzeitsfotograf krank wird?
Ein Hochzeitstag lässt sich nicht nachholen. Fällt der Fotograf an diesem Tag aus, kann er seine Leistung nicht mehr erbringen. Dann zahlen Sie kein Honorar, und eine Anzahlung bekommen Sie zurück.
Mehr bekommen Sie bei einer Krankheit nicht. Kostet ein kurzfristig gebuchter Ersatz mehr, muss der Fotograf den Aufpreis nur zahlen, wenn er den Ausfall verschuldet hat. Für eine Krankheit kann niemand etwas. Verschuldet ist der Ausfall dagegen, wenn er den Termin doppelt vergeben oder die Anfahrt falsch geplant hat.
Deshalb gehört ein Ersatzfotograf in den Vertrag. Viele Fotografen arbeiten in Netzwerken und sagen für den Krankheitsfall eine gleichwertige Vertretung zu. Diese Zusage ist dann eine Pflicht aus dem Vertrag. Hält der Fotograf sie nicht ein, haftet er auch für den Aufpreis Ihres eigenen Ersatzes.
Sagt der Vertrag einen Ersatzfotografen zu?
War am Tag ein gleichwertiger Ersatz da?
Dann ist der Vertrag erfüllt, und Sie zahlen das Honorar. Prüfen Sie die Bilder wie bei jeder anderen Hochzeit.
Sie bekommen die Anzahlung zurück und zahlen kein Honorar. Den Aufpreis Ihres eigenen Ersatzes muss der Fotograf ebenfalls zahlen.
Konnte der Fotograf nichts für den Ausfall, etwa bei Krankheit?
Sie bekommen die Anzahlung zurück und zahlen kein Honorar. Einen Aufpreis für teureren Ersatz bekommen Sie nicht.
Sie bekommen die Anzahlung zurück. Der Fotograf muss auch den Aufpreis für Ersatz und weitere Kosten zahlen, die durch den Ausfall entstanden sind.
Was können Sie bei mangelhaften Hochzeitsfotos verlangen?
Bei Mängeln darf ein Handwerker normalerweise nachbessern. Bei Hochzeitsfotos geht das meist nicht, weil sich der Tag nicht wiederholen lässt. Dann können Sie weniger zahlen oder Schadensersatz verlangen.
Wie viel weniger, zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht Köln aus dem Jahr 2020. Die Bilder waren unscharf und körnig, und es fehlte an Motiven. Das Gericht senkte den Preis um 55 Prozent, das waren 494,45 Euro. Die 450 Euro für ein neues Paarshooting sprach es dagegen nicht zu.
Schmerzensgeld für die Enttäuschung gibt es nicht. Ein Brautpaar hatte 170 Bilder bekommen, auf denen die steigenden Luftballons und die Gruppenbilder fehlten. Das Landgericht Köln wies 2024 darauf hin, dass Enttäuschung allein kein Schmerzensgeld begründet, solange niemand davon krank wird. Das Paar zog seine Berufung daraufhin zurück.
Verliert der Fotograf alle Bilder, etwa durch eine defekte Speicherkarte ohne Sicherung, gilt dasselbe wie bei einem Ausfall. Sie zahlen nichts, und Schadensersatz gibt es, wenn er den Verlust verschuldet hat. Wer ohne doppelte Sicherung arbeitet, handelt fahrlässig.
Ihre Rechte bei Mängeln verjähren frühestens zwei Jahre, nachdem Sie die Bilder als vertragsgemäß angenommen haben. Bei reinen Bilddateien kann eine längere Frist gelten.
Wie lange muss der Fotograf Ihre Hochzeitsfotos aufbewahren?
Eine Pflicht, Bilddateien aufzubewahren, gibt es nicht. Das Steuerrecht verpflichtet Fotografen nur, ihre Rechnungen acht Jahre aufzubewahren und ihre Bücher zehn Jahre. Die Bilder selbst sind kein Beleg und fallen nicht darunter. Wie lange der Fotograf Ihre Bilder nach der Lieferung behält, entscheidet er selbst, solange der Vertrag nichts sagt.
In die andere Richtung setzt der Datenschutz eine Grenze. Fotos von Menschen darf der Fotograf nur so lange speichern, wie er sie für den Auftrag braucht. Danach können Sie verlangen, dass er sie löscht, außer Sie haben ihm erlaubt, die Bilder selbst zu zeigen. Auf Ihren Löschwunsch muss er innerhalb eines Monats antworten.
- Am Hochzeitstag speichert der Fotograf auf zwei Karten gleichzeitig oder macht noch am Abend eine Kopie.
- Für die gelieferten Bilder steht eine Aufbewahrungsfrist in Monaten im Vertrag, damit er bei Bedarf nachliefern kann.
- Für die Rohdaten, also die unbearbeiteten Originaldateien, klären Sie, ob und wie lange er sie aufbewahrt.
- Sie sichern die Bilder selbst auf einem zweiten Datenträger oder in einem Speicherdienst, denn nach Ablauf der Frist schuldet der Fotograf Ihnen nichts mehr.
Können Sie eine online gebuchte Hochzeitsfotografie widerrufen?
Haben Sie online, per E-Mail oder am Telefon gebucht, haben Sie als Privatperson normalerweise 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Das Gesetz nimmt davon aber Freizeitangebote mit einem festen Termin aus, etwa Konzerte. Ob eine Hochzeitsreportage dazugehört, ist nicht abschließend entschieden.
Besteht ein Widerrufsrecht und hat der Fotograf Sie nicht darüber belehrt, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage.
Lassen Sie sich bei einer Buchung online oder am Telefon deshalb eine Widerrufsbelehrung geben. Steht dort, dass das Widerrufsrecht wegen des festen Termins nicht gilt, ist ab dem ersten Tag die Stornostaffel entscheidend. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale weiter.
Häufige Fragen
Was muss im Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen stehen?
Im Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen müssen Uhrzeiten, eine Mindestzahl bearbeiteter Bilder, eine Lieferfrist und der Endpreis mit Anzahlung stehen. Dazu gehören Ihre Nutzungsrechte, die Kosten einer Absage, ein Ersatz bei Krankheit und die Sicherung der Bilder. Fehlt einer dieser acht Punkte, gilt im Streit die gesetzliche Regel.
Was passiert, wenn der Hochzeitsfotograf am Hochzeitstag krank wird?
Wird der Hochzeitsfotograf krank, schulden Sie ihm kein Honorar und bekommen die Anzahlung zurück. Einen Aufpreis für teureren Ersatz muss er bei Krankheit nicht zahlen, weil er den Ausfall nicht verschuldet hat. Anders ist es, wenn der Vertrag einen Ersatzfotografen zusagt und er keinen schickt.
Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn wichtige Hochzeitsfotos fehlen?
Nein, Enttäuschung über fehlende Hochzeitsfotos begründet kein Schmerzensgeld. Das Landgericht Köln wies 2024 darauf hin, dass dafür eine Beeinträchtigung mit Krankheitswert nötig wäre. Sie können aber weniger zahlen, wenn Bilder fehlen oder unbrauchbar sind.
Wie viel kann ich bei unscharfen Hochzeitsfotos vom Preis abziehen?
Bei schweren Mängeln an Hochzeitsfotos kann der Preis um mehr als die Hälfte sinken. Das Amtsgericht Köln senkte ihn 2020 um 55 Prozent, also 494,45 Euro, weil die Bilder unscharf und körnig waren und Motive fehlten. Melden Sie Mängel schriftlich mit Bildnummern und zahlen Sie den Rest nur unter Vorbehalt.
Kann ich eine online gebuchte Hochzeitsfotografie innerhalb von 14 Tagen widerrufen?
Ein Widerruf einer online gebuchten Hochzeitsfotografie innerhalb von 14 Tagen ist nicht sicher möglich. Das Gesetz nimmt Freizeitangebote mit festem Termin vom Widerrufsrecht aus, und ob eine Hochzeitsreportage dazuzählt, ist nicht abschließend entschieden. Lassen Sie sich die Widerrufsbelehrung geben und lesen Sie, ob der Fotograf das Widerrufsrecht ausschließt.
