Hochzeitsfotografen

Ratgeber

Hochzeit verschieben oder absagen, was der Fotograf bekommt

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Sagen Sie die Hochzeit ab, darf der Fotograf seinen Preis behalten, muss aber abziehen, was er spart oder anderweitig verdient. Ohne genaue Abrechnung stehen ihm 5 Prozent des Preises für die offene Leistung zu. Verschieben Sie, fragen Sie ihn für den neuen Termin an, denn ein Wechsel kann fast den vollen Preis kosten. Die Anzahlung wird verrechnet.

Vermuteter Anteil des Fotografen bei Absage
5 Prozent des offenen Preises
Paragraf 648 Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 3. Oktober 2026
Vergütung nach Verschiebung, Bundesgerichtshof 2023
2.099 von 2.463,70 Euro
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2023, VII ZR 144/22, Pressemitteilung Nr. 073/2023, Stand 27. April 2023
Rückzahlung nach Verbot der Feier, München
1.000 von 1.500 Euro Anzahlung
Amtsgericht München, Urteil vom 11. Januar 2022, 154 C 14319/21, nicht rechtskräftig, Stand 11. Januar 2022
Ein festlich gedeckter, leerer Saal mit weiß bezogenen Stühlen und Blumen auf den Tischen, draußen regnet es.
Fällt die Feier aus oder wird verschoben, entscheidet der Vertrag, was der Fotograf noch bekommt. Bild: KI generiert.

Was Sie dem Fotografen bei einer Absage schulden

Sie dürfen den Vertrag mit Ihrem Fotografen jederzeit kündigen, solange die Bilder nicht fertig sind. Einen Grund brauchen Sie dafür nicht. Das Gesetz schützt den Fotografen trotzdem, weil er Ihren Tag freigehalten und dafür andere Anfragen abgesagt hat. Er darf den vereinbarten Preis verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was er durch die Absage spart.

Gespart sind zum Beispiel Fahrtkosten oder ein Album, das er nicht mehr drucken lassen muss. Auch was er am frei gewordenen Tag mit einem anderen Auftrag verdient, wird abgezogen. Das gilt sogar, wenn er einen solchen Auftrag ohne guten Grund ablehnt.

Weil diese Rechnung mühsam ist, hilft das Gesetz mit einer Vermutung. Danach stehen dem Fotografen 5 Prozent des Preises für die Leistung zu, die er noch nicht erbracht hat. Will er mehr, muss er vorrechnen, was ihm wirklich entgeht. Sie können umgekehrt nachweisen, dass ihm weniger zusteht.

Ihre Anzahlung ist dabei kein verlorenes Geld. Sie wird mit dem verrechnet, was der Fotograf am Ende verlangen darf. Liegt sein Anspruch darunter, bekommen Sie den Rest zurück.

Hochzeit verschieben mit demselben Fotografen

Verschieben Sie die Hochzeit, fragen Sie den Fotografen als Erstes, ob er am neuen Termin kann. Sagt er zu, ist das die einfachste Lösung. Ihre Anzahlung gilt dann für den neuen Tag.

Halten Sie die Verschiebung schriftlich fest, mit dem neuen Datum und dem Satz, dass alle anderen Punkte des Vertrags gleich bleiben. Fragen Sie auch, ob sich der Preis ändert, wenn der neue Termin in einem anderen Jahr liegt.

Kann der Fotograf am neuen Termin nicht, geben Sie den alten Termin auf. Das läuft in der Regel auf dasselbe hinaus wie eine Absage durch Sie. Er behält dann seinen Preis, abzüglich dessen, was er spart oder anderweitig verdient. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, bevor Sie zahlen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Dürfen Sie nach der Verschiebung den Fotografen wechseln?

Manche Paare nutzen eine Verschiebung, um einen anderen Fotografen zu nehmen. Genau diesen Fall hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. Ein Paar wollte am 1. August 2020 kirchlich heiraten, mit 104 Gästen. Wegen der Corona-Regeln ging das in dieser Größe nicht, und das Paar verlegte die Feier auf den 31. Juli 2021.

Für den neuen Termin wollte es einen anderen Fotografen und verlangte die Anzahlung von 1.231,70 Euro zurück. Das Gericht sagte Nein. Die Fotografin hätte am alten Tag arbeiten dürfen, denn Hochzeiten waren erlaubt, nur nicht in dieser Größe. Dass das Paar lieber jemand anderen wollte, lag nicht an ihr.

Das Gericht wertete den Wechsel als Kündigung durch das Paar. Die Fotografin durfte von 2.463,70 Euro Gesamtpreis 2.099 Euro behalten. Abgezogen wurden nur 364,40 Euro, die sie durch die Absage gespart hatte.

Für Sie heißt das: Wer verschiebt und dann wechselt, zahlt den alten Fotografen fast voll und den neuen dazu. In diesem Fall waren es gut 85 Prozent des Preises.

Was gilt, wenn die Hochzeitsfeier verboten wird

Anders liegt der Fall, wenn die Hochzeit gar nicht stattfinden darf. Dann kann der Fotograf seine Arbeit nicht leisten, und Sie müssen für diesen Teil nichts zahlen. Was Sie dafür schon angezahlt haben, bekommen Sie zurück.

So hat das Amtsgericht München 2022 entschieden. Ein Paar hatte für 3.000 Euro 2 Stunden Standesamt und 10 Stunden Kirche und Feier gebucht und 1.500 Euro angezahlt. Das Standesamt fand statt, die Feier im Mai 2021 war wegen der Pandemie verboten. Der Fotograf musste 1.000 Euro zurückzahlen und durfte ein Sechstel des Preises für die 2 geleisteten Stunden behalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Unterschied zum Fall vor dem Bundesgerichtshof liegt im Verbot. In München durfte die Feier nicht stattfinden. Im anderen Fall war sie erlaubt, nur kleiner, und das Paar hat sich selbst für die Verschiebung entschieden.

Ändern sich nach der Buchung die Umstände grundlegend, etwa durch eine Pandemie, kann ein Vertrag auch angepasst werden. Eine solche Anpassung kann ein neuer Termin sein statt Geld zurück. So hat der Bundesgerichtshof 2022 bei einem Paar entschieden, das für eine Feier mit etwa 70 Gästen einen Saal gemietet hatte. Der Vermieter hatte Ersatztermine angeboten, und das Paar musste die volle Miete von 2.600 Euro zahlen.

Wer erst während einer bekannten Krise bucht, kann sich später womöglich nicht darauf berufen. Das Münchner Gericht lehnte eine Anpassung ab, weil die Pandemie bei der Buchung im September 2020 schon Monate lief.

Die vier Fälle reichen von 5 Prozent des offenen Preises bis zur vollen Saalmiete von 2.600 Euro. Die 5 Prozent gelten bei einer Absage ohne genaue Abrechnung, die volle Miete fiel an, als die Feier nur kleiner ausfallen durfte. Beim Wechsel nach einer Verschiebung blieben 2.099 von 2.463,70 Euro bei der Fotografin. Im Münchner Fall mit Verbot flossen 1.000 von 1.500 Euro Anzahlung zurück.

Was Sie dem Fotografen schulden, je nachdem, warum die Hochzeit nicht wie geplant stattfindet.
Was passiertWas der Fotograf bekommtBeispiel aus der Rechtsprechung
Sie sagen ab, ohne Stornoklausel im VertragPreis minus Ersparnis und anderer Einnahmen, ohne Abrechnung 5 Prozent des offenen PreisesRegel aus dem Gesetz
Sie verschieben und wechseln den Fotografenfast den vollen Preis2.099 von 2.463,70 Euro, Bundesgerichtshof 2023
Die Feier wird verbotennur den Anteil für schon geleistete Arbeit1.000 von 1.500 Euro Anzahlung zurück, Amtsgericht München 2022
Die Feier ist erlaubt, nur kleinerin der Regel den Preis, oder ein neuer Termin wird vereinbartvolle Saalmiete von 2.600 Euro, Bundesgerichtshof 2022

Welche Stornoklauseln im Fotografenvertrag gelten

Oft regelt der Vertrag die Absage in einer Stornostaffel. Sie legt fest, welchen Anteil des Preises Sie zahlen, je nachdem, wie früh Sie absagen. Eine wirksame Staffel gilt statt der Regel aus dem Gesetz.

Steht die Staffel in vorformulierten Bedingungen, die der Fotograf für alle Kunden verwendet, setzt das Gesetz Grenzen. Der Fotograf darf bei einer Kündigung keinen unangemessen hohen Betrag verlangen. Eine Pauschale für einen Schaden darf nicht höher sein als der Schaden, der normalerweise entsteht. Und der Vertrag muss Ihnen ausdrücklich erlauben nachzuweisen, dass der Schaden niedriger war.

Das Amtsgericht München hat 2022 eine Klausel für unwirksam gehalten, nach der der Fotograf bei höherer Gewalt die Anzahlung von 50 Prozent behalten sollte. Wie eine Stornostaffel aussieht und wie Sie sie im Budget einplanen, gehört zu den Kosten eines Hochzeitsfotografen.

6 Schritte, wenn sich der Hochzeitstermin ändert

  1. Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, was er zu Absage, Verschiebung und höherer Gewalt sagt.
  2. Schreiben Sie dem Fotografen früh und fragen Sie zuerst, ob er am neuen Termin kann.
  3. Lassen Sie sich die Zusage für den neuen Termin schriftlich geben, mit einem Satz zur Anzahlung.
  4. Sagen Sie ab, bitten Sie um eine Abrechnung, die zeigt, was der Fotograf spart.
  5. Zahlen Sie keine Stornogebühr, bevor Sie geprüft haben, ob die Klausel wirksam ist.
  6. Lassen Sie sich beraten, wenn es um viel Geld geht oder die Feier verboten wurde, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin.

Fällt nicht Ihre Hochzeit aus, sondern der Fotograf, gelten andere Regeln. Was dann passiert, regelt der Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen in einem eigenen Punkt.

Häufige Fragen

Bekommen wir die Anzahlung für den Hochzeitsfotografen zurück, wenn wir absagen?

Die Anzahlung für den Hochzeitsfotografen bekommen Sie zurück, soweit sie höher ist als das, was er trotz Absage verlangen darf. Er behält seinen Preis abzüglich dessen, was er spart oder anderweitig verdient. Ohne genaue Abrechnung stehen ihm 5 Prozent des Preises für die offene Leistung zu.

Dürfen wir nach einer Verschiebung der Hochzeit den Fotografen wechseln?

Ja, aber der Wechsel des Fotografen nach einer Verschiebung kann Sie fast den vollen Preis kosten. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass ein Paar seiner Fotografin 2.099 Euro von 2.463,70 Euro zahlen musste. Der Wechsel zählte als Kündigung durch das Paar.

Ist eine Stornogebühr im Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen immer wirksam?

Nein, eine Stornogebühr in vorformulierten Bedingungen des Hochzeitsfotografen darf nicht unangemessen hoch sein. Eine Pauschale für einen Schaden muss Ihnen außerdem erlauben, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das Amtsgericht München hielt 2022 eine Klausel für unwirksam, nach der ein Fotograf bei höherer Gewalt die Anzahlung von 50 Prozent behalten sollte.

Was passiert mit dem Vertrag des Hochzeitsfotografen, wenn die Feier verboten wird?

Wird die Hochzeitsfeier verboten, kann der Fotograf seine Leistung nicht erbringen, und Sie müssen für diesen Teil nichts zahlen. Das Amtsgericht München hat 2022 einen Fotografen zur Rückzahlung von 1.000 Euro verurteilt, weil die Feier wegen der Pandemie verboten war. War die Feier nur eingeschränkt, etwa mit weniger Gästen, gilt das nicht.

Wie viel darf der Hochzeitsfotograf bei einer Absage ohne Stornoklausel verlangen?

Ohne Stornoklausel darf der Hochzeitsfotograf den vereinbarten Preis verlangen, abzüglich ersparter Kosten und anderer Einnahmen am frei gewordenen Tag. Das Gesetz vermutet, dass ihm 5 Prozent des Preises für die noch offene Leistung zustehen. Mehr bekommt er nur, wenn er vorrechnet, was ihm tatsächlich entgeht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Bundesgerichtshof zu Vergütungsansprüchen einer Hochzeits-Fotografin nach Verlegung des Hochzeitstermins, Pressemitteilung Nr. 073/2023, Bundesgerichtshof,
  3. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2023, VII ZR 144/22, Volltext, Bundesgerichtshof,
  4. Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier, Urteil vom 2. März 2022, XII ZR 36/21, Pressemitteilung Nr. 029/2022, Bundesgerichtshof,
  5. Hochzeitsausfall, Pressemitteilung zum Urteil vom 11. Januar 2022, Az. 154 C 14319/21, Amtsgericht München, Bayerisches Staatsministerium der Justiz,
  6. § 326 BGB, Befreiung von der Gegenleistung beim Ausschluss der Leistungspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 313 BGB, Störung der Geschäftsgrundlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 305 BGB, Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Absatz 1 zu einzeln ausgehandelten Bedingungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 308 BGB, Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, Nummer 7 Abwicklung von Verträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 5 Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden