Was Sie dem Fotografen bei einer Absage schulden
Sie dürfen den Vertrag mit Ihrem Fotografen jederzeit kündigen, solange die Bilder nicht fertig sind. Einen Grund brauchen Sie dafür nicht. Das Gesetz schützt den Fotografen trotzdem, weil er Ihren Tag freigehalten und dafür andere Anfragen abgesagt hat. Er darf den vereinbarten Preis verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was er durch die Absage spart.
Gespart sind zum Beispiel Fahrtkosten oder ein Album, das er nicht mehr drucken lassen muss. Auch was er am frei gewordenen Tag mit einem anderen Auftrag verdient, wird abgezogen. Das gilt sogar, wenn er einen solchen Auftrag ohne guten Grund ablehnt.
Weil diese Rechnung mühsam ist, hilft das Gesetz mit einer Vermutung. Danach stehen dem Fotografen 5 Prozent des Preises für die Leistung zu, die er noch nicht erbracht hat. Will er mehr, muss er vorrechnen, was ihm wirklich entgeht. Sie können umgekehrt nachweisen, dass ihm weniger zusteht.
Ihre Anzahlung ist dabei kein verlorenes Geld. Sie wird mit dem verrechnet, was der Fotograf am Ende verlangen darf. Liegt sein Anspruch darunter, bekommen Sie den Rest zurück.
Hochzeit verschieben mit demselben Fotografen
Verschieben Sie die Hochzeit, fragen Sie den Fotografen als Erstes, ob er am neuen Termin kann. Sagt er zu, ist das die einfachste Lösung. Ihre Anzahlung gilt dann für den neuen Tag.
Halten Sie die Verschiebung schriftlich fest, mit dem neuen Datum und dem Satz, dass alle anderen Punkte des Vertrags gleich bleiben. Fragen Sie auch, ob sich der Preis ändert, wenn der neue Termin in einem anderen Jahr liegt.
Kann der Fotograf am neuen Termin nicht, geben Sie den alten Termin auf. Das läuft in der Regel auf dasselbe hinaus wie eine Absage durch Sie. Er behält dann seinen Preis, abzüglich dessen, was er spart oder anderweitig verdient. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, bevor Sie zahlen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Dürfen Sie nach der Verschiebung den Fotografen wechseln?
Manche Paare nutzen eine Verschiebung, um einen anderen Fotografen zu nehmen. Genau diesen Fall hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. Ein Paar wollte am 1. August 2020 kirchlich heiraten, mit 104 Gästen. Wegen der Corona-Regeln ging das in dieser Größe nicht, und das Paar verlegte die Feier auf den 31. Juli 2021.
Für den neuen Termin wollte es einen anderen Fotografen und verlangte die Anzahlung von 1.231,70 Euro zurück. Das Gericht sagte Nein. Die Fotografin hätte am alten Tag arbeiten dürfen, denn Hochzeiten waren erlaubt, nur nicht in dieser Größe. Dass das Paar lieber jemand anderen wollte, lag nicht an ihr.
Das Gericht wertete den Wechsel als Kündigung durch das Paar. Die Fotografin durfte von 2.463,70 Euro Gesamtpreis 2.099 Euro behalten. Abgezogen wurden nur 364,40 Euro, die sie durch die Absage gespart hatte.
Für Sie heißt das: Wer verschiebt und dann wechselt, zahlt den alten Fotografen fast voll und den neuen dazu. In diesem Fall waren es gut 85 Prozent des Preises.
Was gilt, wenn die Hochzeitsfeier verboten wird
Anders liegt der Fall, wenn die Hochzeit gar nicht stattfinden darf. Dann kann der Fotograf seine Arbeit nicht leisten, und Sie müssen für diesen Teil nichts zahlen. Was Sie dafür schon angezahlt haben, bekommen Sie zurück.
So hat das Amtsgericht München 2022 entschieden. Ein Paar hatte für 3.000 Euro 2 Stunden Standesamt und 10 Stunden Kirche und Feier gebucht und 1.500 Euro angezahlt. Das Standesamt fand statt, die Feier im Mai 2021 war wegen der Pandemie verboten. Der Fotograf musste 1.000 Euro zurückzahlen und durfte ein Sechstel des Preises für die 2 geleisteten Stunden behalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Unterschied zum Fall vor dem Bundesgerichtshof liegt im Verbot. In München durfte die Feier nicht stattfinden. Im anderen Fall war sie erlaubt, nur kleiner, und das Paar hat sich selbst für die Verschiebung entschieden.
Ändern sich nach der Buchung die Umstände grundlegend, etwa durch eine Pandemie, kann ein Vertrag auch angepasst werden. Eine solche Anpassung kann ein neuer Termin sein statt Geld zurück. So hat der Bundesgerichtshof 2022 bei einem Paar entschieden, das für eine Feier mit etwa 70 Gästen einen Saal gemietet hatte. Der Vermieter hatte Ersatztermine angeboten, und das Paar musste die volle Miete von 2.600 Euro zahlen.
Wer erst während einer bekannten Krise bucht, kann sich später womöglich nicht darauf berufen. Das Münchner Gericht lehnte eine Anpassung ab, weil die Pandemie bei der Buchung im September 2020 schon Monate lief.
Die vier Fälle reichen von 5 Prozent des offenen Preises bis zur vollen Saalmiete von 2.600 Euro. Die 5 Prozent gelten bei einer Absage ohne genaue Abrechnung, die volle Miete fiel an, als die Feier nur kleiner ausfallen durfte. Beim Wechsel nach einer Verschiebung blieben 2.099 von 2.463,70 Euro bei der Fotografin. Im Münchner Fall mit Verbot flossen 1.000 von 1.500 Euro Anzahlung zurück.
| Was passiert | Was der Fotograf bekommt | Beispiel aus der Rechtsprechung |
|---|---|---|
| Sie sagen ab, ohne Stornoklausel im Vertrag | Preis minus Ersparnis und anderer Einnahmen, ohne Abrechnung 5 Prozent des offenen Preises | Regel aus dem Gesetz |
| Sie verschieben und wechseln den Fotografen | fast den vollen Preis | 2.099 von 2.463,70 Euro, Bundesgerichtshof 2023 |
| Die Feier wird verboten | nur den Anteil für schon geleistete Arbeit | 1.000 von 1.500 Euro Anzahlung zurück, Amtsgericht München 2022 |
| Die Feier ist erlaubt, nur kleiner | in der Regel den Preis, oder ein neuer Termin wird vereinbart | volle Saalmiete von 2.600 Euro, Bundesgerichtshof 2022 |
Welche Stornoklauseln im Fotografenvertrag gelten
Oft regelt der Vertrag die Absage in einer Stornostaffel. Sie legt fest, welchen Anteil des Preises Sie zahlen, je nachdem, wie früh Sie absagen. Eine wirksame Staffel gilt statt der Regel aus dem Gesetz.
Steht die Staffel in vorformulierten Bedingungen, die der Fotograf für alle Kunden verwendet, setzt das Gesetz Grenzen. Der Fotograf darf bei einer Kündigung keinen unangemessen hohen Betrag verlangen. Eine Pauschale für einen Schaden darf nicht höher sein als der Schaden, der normalerweise entsteht. Und der Vertrag muss Ihnen ausdrücklich erlauben nachzuweisen, dass der Schaden niedriger war.
Das Amtsgericht München hat 2022 eine Klausel für unwirksam gehalten, nach der der Fotograf bei höherer Gewalt die Anzahlung von 50 Prozent behalten sollte. Wie eine Stornostaffel aussieht und wie Sie sie im Budget einplanen, gehört zu den Kosten eines Hochzeitsfotografen.
6 Schritte, wenn sich der Hochzeitstermin ändert
- Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, was er zu Absage, Verschiebung und höherer Gewalt sagt.
- Schreiben Sie dem Fotografen früh und fragen Sie zuerst, ob er am neuen Termin kann.
- Lassen Sie sich die Zusage für den neuen Termin schriftlich geben, mit einem Satz zur Anzahlung.
- Sagen Sie ab, bitten Sie um eine Abrechnung, die zeigt, was der Fotograf spart.
- Zahlen Sie keine Stornogebühr, bevor Sie geprüft haben, ob die Klausel wirksam ist.
- Lassen Sie sich beraten, wenn es um viel Geld geht oder die Feier verboten wurde, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin.
Fällt nicht Ihre Hochzeit aus, sondern der Fotograf, gelten andere Regeln. Was dann passiert, regelt der Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen in einem eigenen Punkt.
Häufige Fragen
Bekommen wir die Anzahlung für den Hochzeitsfotografen zurück, wenn wir absagen?
Die Anzahlung für den Hochzeitsfotografen bekommen Sie zurück, soweit sie höher ist als das, was er trotz Absage verlangen darf. Er behält seinen Preis abzüglich dessen, was er spart oder anderweitig verdient. Ohne genaue Abrechnung stehen ihm 5 Prozent des Preises für die offene Leistung zu.
Dürfen wir nach einer Verschiebung der Hochzeit den Fotografen wechseln?
Ja, aber der Wechsel des Fotografen nach einer Verschiebung kann Sie fast den vollen Preis kosten. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass ein Paar seiner Fotografin 2.099 Euro von 2.463,70 Euro zahlen musste. Der Wechsel zählte als Kündigung durch das Paar.
Ist eine Stornogebühr im Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen immer wirksam?
Nein, eine Stornogebühr in vorformulierten Bedingungen des Hochzeitsfotografen darf nicht unangemessen hoch sein. Eine Pauschale für einen Schaden muss Ihnen außerdem erlauben, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das Amtsgericht München hielt 2022 eine Klausel für unwirksam, nach der ein Fotograf bei höherer Gewalt die Anzahlung von 50 Prozent behalten sollte.
Was passiert mit dem Vertrag des Hochzeitsfotografen, wenn die Feier verboten wird?
Wird die Hochzeitsfeier verboten, kann der Fotograf seine Leistung nicht erbringen, und Sie müssen für diesen Teil nichts zahlen. Das Amtsgericht München hat 2022 einen Fotografen zur Rückzahlung von 1.000 Euro verurteilt, weil die Feier wegen der Pandemie verboten war. War die Feier nur eingeschränkt, etwa mit weniger Gästen, gilt das nicht.
Wie viel darf der Hochzeitsfotograf bei einer Absage ohne Stornoklausel verlangen?
Ohne Stornoklausel darf der Hochzeitsfotograf den vereinbarten Preis verlangen, abzüglich ersparter Kosten und anderer Einnahmen am frei gewordenen Tag. Das Gesetz vermutet, dass ihm 5 Prozent des Preises für die noch offene Leistung zustehen. Mehr bekommt er nur, wenn er vorrechnet, was ihm tatsächlich entgeht.
