Wer bei Kinderfotos auf der Hochzeit zustimmen muss
Für Kinder entscheiden die Eltern, auch über Fotos. Ein Foto, auf dem ein Kind zu erkennen ist, darf nur mit ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Haben Mutter und Vater gemeinsam das Sorgerecht, müssen beide zustimmen. Das gilt auch, wenn sie getrennt leben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das 2021 entschieden. Die neue Partnerin eines Vaters hatte Fotos seiner Kinder bei Facebook und Instagram gezeigt, um für ihren Friseursalon zu werben. Der Vater war einverstanden, die Mutter nicht. Das Gericht stellte klar, dass für solche Bilder im Netz beide Eltern zustimmen müssen.
Größere Kinder reden mit. Ab wann ein Kind selbst versteht, was eine Veröffentlichung bedeutet, legt kein Gesetz fest. Die Datenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen rät Vereinen, zwischen 14 und 16 Jahren im Zweifel die Eltern und den Jugendlichen zu fragen. Für eine Hochzeit ist das ein guter Maßstab.
Fotografieren auf der Hochzeit ist erlaubt
Auf einer Hochzeit rechnen die Gäste damit, dass fotografiert wird. Deshalb darf der Fotograf, den Sie gebucht haben, auch Kinder bei der Feier aufnehmen. Er muss dabei aber genauer hinsehen als bei Erwachsenen, denn Kinder sind besonders geschützt. So sieht es auch der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg.
Eltern können verlangen, dass ihr Kind nicht gezielt fotografiert wird. Sammeln Sie solche Wünsche vor der Feier und geben Sie die Namen dem Fotografen. Er lässt das Kind dann aus oder sorgt dafür, dass es auf Gruppenbildern nicht zu erkennen ist.
Kinderfotos veröffentlichen nur mit Zustimmung der Eltern
Entscheidend ist, wo ein Foto am Ende landet. Im Album der Familie und in einem Chat mit Passwort bleibt es privat. Auf einer Website oder einem öffentlichen Profil kann es jeder sehen, und dafür braucht es die Zustimmung der Eltern. Die Übersicht zeigt, wer was braucht.
| Wer zeigt das Foto | Wo | Was nötig ist |
|---|---|---|
| Brautpaar | Album, Fotobuch, Familienchat | keine Zustimmung |
| Brautpaar | öffentliches Profil oder Website | Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern |
| Fotograf | Website, Portfolio, Werbung | schriftliche Zustimmung beider Eltern, ab etwa 14 Jahren auch des Kindes |
| Gast | Familienchat oder Gruppe mit Passwort | keine Zustimmung |
| Gast | öffentliches Profil | Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern |
Die Zustimmung des Brautpaars im Vertrag mit dem Fotografen gilt nicht für fremde Kinder. Will er Bilder mit Kindern für seine Werbung nutzen, muss er die Eltern selbst fragen. Wie das Veröffentlichen für alle Gäste geregelt ist, erklärt der Ratgeber zum Veröffentlichen von Hochzeitsfotos.
Blumenkinder und Ringträger vorher fragen
Blumenkinder, Ringträger und Kinder aus der Familie stehen auf vielen Fotos im Mittelpunkt. Mit ihren Eltern sprechen Sie deshalb am besten schon bei der Einladung. So vermeiden Sie Streit, wenn später schöne Bilder im Netz auftauchen sollen.
- Fragen Sie die Eltern mit der Einladung, ob ihr Kind fotografiert und auf Bildern gezeigt werden darf.
- Bitten Sie bei gemeinsamem Sorgerecht um die Zustimmung beider Eltern, nicht nur des Elternteils, der mitfeiert.
- Fragen Sie Jugendliche ab etwa 14 Jahren zusätzlich selbst.
- Geben Sie dem Fotografen eine Liste der Kinder, die nicht gezielt fotografiert werden sollen.
- Legen Sie mit dem Fotografen fest, dass Kinder in seiner Werbung nur mit eigener Zustimmung der Eltern erscheinen.
Was eine Zustimmung für Kinderfotos enthalten sollte
Eine Zustimmung muss klar sagen, wofür sie gilt. Ein Satz wie Fotos sind erlaubt reicht nicht. Vor der Unterschrift müssen die Eltern außerdem erfahren, dass sie die Zustimmung jederzeit zurückziehen können.
- den Namen des Kindes
- welche Bilder gemeint sind, etwa Fotos von der Trauung am Hochzeitstag
- wo die Bilder erscheinen dürfen, etwa nur in der Online-Galerie oder auch auf der Website des Fotografen
- wie lange die Bilder dort stehen bleiben
- die Unterschrift beider sorgeberechtigten Eltern und, ab etwa 14 Jahren, des Kindes
- den Hinweis, dass die Zustimmung jederzeit für die Zukunft zurückgezogen werden kann
Wenn Eltern nicht zustimmen oder es sich anders überlegen
Sagt ein Elternteil Nein, bleibt das Foto privat. Ziehen Eltern ihre Zustimmung später zurück, muss der Fotograf das Bild aus seiner Werbung nehmen. Was er bis dahin gezeigt hat, war erlaubt.
Steht ein Kinderfoto ohne Zustimmung im Netz, verlangen Sie die Löschung bei dem, der es veröffentlicht hat. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Löschen von Hochzeitsfotos. Können sich getrennte Eltern nicht einigen, entscheidet am Ende das Familiengericht.
Häufige Fragen
Darf der Hochzeitsfotograf Kinder ohne Erlaubnis der Eltern fotografieren?
Ja, der Hochzeitsfotograf darf Kinder bei der Feier fotografieren, denn auf einer Hochzeit rechnen die Gäste mit Fotos. Er muss dabei aber Rücksicht nehmen. Wünschen Eltern, dass ihr Kind nicht gezielt fotografiert wird, hält er sich daran.
Müssen beide Eltern zustimmen, wenn ein Kinderfoto von der Hochzeit online geht?
Ja, haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen beide zustimmen, bevor ein Kinderfoto von der Hochzeit online geht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 2021 für Bilder in sozialen Netzwerken entschieden. Das gilt auch, wenn die Eltern getrennt leben.
Ab welchem Alter muss ein Kind selbst zustimmen, bevor Hochzeitsfotos veröffentlicht werden?
Eine feste Altersgrenze für Hochzeitsfotos nennt kein Gesetz. Die Datenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen rät, zwischen 14 und 16 Jahren im Zweifel die Eltern und den Jugendlichen zu fragen. Für eigene Konten bei Online-Diensten liegt die Grenze bei 16 Jahren.
Dürfen Gäste Fotos von fremden Kindern auf der Hochzeit posten?
Nein, Fotos von fremden Kindern dürfen Gäste nicht ohne Zustimmung der Eltern in ein öffentliches Profil stellen. Im Familienchat oder in einer Gruppe mit Passwort bleibt das Teilen privat und ist erlaubt. Fragen Sie im Zweifel die Eltern.
Können Eltern ihre Zustimmung zu Kinderfotos von der Hochzeit zurückziehen?
Ja, Eltern können ihre Zustimmung zu Kinderfotos jederzeit zurückziehen. Ab dann darf der Fotograf die Bilder nicht mehr zeigen und muss sie aus seiner Werbung nehmen. Was bis zum Widerruf veröffentlicht war, war erlaubt.
