Wer ein Hochzeitsfoto löschen muss
Löschen muss, wer das Bild veröffentlicht hat. Das kann der Fotograf sein, der damit auf seiner Website wirbt. Es kann die Location oder ein anderer Dienstleister der Hochzeit sein. Oft ist es ein Gast, der ein Foto in sein öffentliches Profil gestellt hat.
Fotografen und Firmen müssen sich an das Datenschutzrecht halten. Auf Ihre Bitte um Löschung antworten sie innerhalb eines Monats, in schwierigen Fällen dürfen sie um bis zu 2 Monate verlängern. Sie müssen Ihnen dann aber sagen, warum. Kosten dürfen sie Ihnen für die Antwort nicht berechnen.
Auch ein Gast, der ein Foto frei zugänglich ins Netz stellt, handelt nicht mehr rein privat. Für ihn gilt dann das Datenschutzrecht genauso, und er braucht die Zustimmung jeder Person, die auf dem Foto zu erkennen ist.
So schreiben Sie die Bitte um Löschung
Eine kurze, sachliche E-Mail reicht. Sie muss nur so genau sein, dass der Empfänger das Bild sofort findet. Diese Schritte haben sich bewährt.
- Sichern Sie das Bild als Bildschirmfoto, mit Adresse der Seite und Datum.
- Schreiben Sie an den, der das Foto veröffentlicht hat, und nennen Sie die Adresse der Seite.
- Sagen Sie, dass Sie auf dem Foto zu erkennen sind und nicht zugestimmt haben, oder dass Sie Ihre Zustimmung zurückziehen.
- Verlangen Sie, dass das Bild gelöscht wird, auch auf allen Seiten, an die es weitergegeben wurde.
- Setzen Sie eine Frist. Bei Fotografen und Firmen ist 1 Monat die gesetzliche Grenze.
- Heben Sie Ihre E-Mail und die Antwort auf. Beides brauchen Sie, falls Sie später Hilfe holen.
Hat ein Fotograf das Bild selbst veröffentlicht und an andere weitergegeben, muss er diese Stellen über Ihre Bitte informieren. So verschwinden auch Kopien, von denen Sie nichts wissen.
Wenn der Fotograf das Bild im Portfolio zeigt
Viele Verträge erlauben dem Fotografen, Bilder der Hochzeit für seine Werbung zu nutzen. Haben Sie diese Erlaubnis gegeben, können Sie sie jederzeit zurückziehen. Was er bis dahin gezeigt hat, war erlaubt. Ab Ihrem Widerruf muss er die Bilder herausnehmen, wenn er keinen anderen Grund für die Nutzung hat.
Haben Sie nie zugestimmt, durfte er das Bild gar nicht zeigen. Dann verlangen Sie die Löschung und weisen darauf hin, dass es keine Einwilligung gibt. Für Gäste gilt das genauso, denn ihre Zustimmung steht in keinem Vertrag mit dem Brautpaar.
Was Fotograf, Brautpaar und Gäste überhaupt zeigen dürfen, erklärt der Ratgeber zum Veröffentlichen von Hochzeitsfotos.
Wenn ein Gast das Hochzeitsfoto gepostet hat
Fragen Sie den Gast zuerst direkt. Viele löschen ein Bild sofort, wenn sie merken, dass es jemanden stört. Hilft das nicht, melden Sie das Foto der Plattform. Plattformen müssen nach dem Gesetz über digitale Dienste der EU einen einfachen Meldeweg für rechtswidrige Inhalte anbieten.
Bleibt das Bild trotzdem online, können Sie mit anwaltlicher Hilfe verlangen, dass der Gast es entfernt und nicht wieder postet. Wer ein Foto ohne Zustimmung verbreitet, kann sich außerdem strafbar machen. Verfolgt wird das nur auf Antrag, und den müssen Sie innerhalb von 3 Monaten stellen, nachdem Sie davon erfahren haben.
Wie Gäste auf der Feier fotografieren und teilen dürfen, steht im Ratgeber zum Recht am eigenen Bild bei Hochzeitsgästen.
Gemeinsame Hochzeitsfotos nach der Trennung
Nach einer Trennung möchten viele nicht mehr mit dem früheren Partner im Netz zu sehen sein. Hier zählt, was der Ex-Partner mit den Bildern tut. Gemeinsame Hochzeitsfotos behalten darf er in der Regel. Öffentlich zeigen darf er ein Foto, auf dem Sie zu erkennen sind, nur mit Ihrer Zustimmung.
Der Bundesgerichtshof hat 2015 über einen solchen Streit entschieden. Intime Aufnahmen aus der Beziehung musste der frühere Partner auf Verlangen löschen. Fotos, die die Frau bekleidet im Alltag oder im Urlaub zeigten, durfte er behalten. Solche Bilder, so das Gericht, beeinträchtigen das Ansehen einer Person weniger.
Steht ein gemeinsames Foto weiter in seinem öffentlichen Profil, bitten Sie ihn schriftlich, es zu entfernen. Lassen Sie sich beraten, wenn er sich weigert. Ob eine früher gegebene Zustimmung nach der Trennung noch gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Wann die Datenschutzaufsicht hilft
Antwortet ein Fotograf oder eine Firma nicht oder lehnt die Löschung ab, können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht beschweren. Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde, und die Beschwerde kostet nichts. Die Behörde prüft den Fall und kann den Fotografen anweisen, das Bild zu löschen.
Die Aufsicht hilft auch, wenn ein Gast ein Foto frei zugänglich ins Netz gestellt hat. Schneller ist bei Gästen aber meist die Meldung an die Plattform oder ein Schreiben einer Anwältin.
Häufige Fragen
Muss ein Hochzeitsfotograf Fotos von mir löschen, wenn ich das verlange?
Ja, ein Hochzeitsfotograf muss veröffentlichte Fotos von Ihnen löschen, wenn Sie nie zugestimmt haben oder Ihre Zustimmung zurückziehen. Ausnahme ist, wenn er einen anderen Grund für die Nutzung hat. Auf Ihre Bitte muss er innerhalb eines Monats antworten.
Wie lange hat ein Fotograf Zeit, auf eine Bitte um Löschung zu antworten?
Ein Fotograf muss auf eine Bitte um Löschung innerhalb eines Monats antworten. In schwierigen Fällen darf er die Frist um bis zu 2 Monate verlängern, muss Ihnen das aber im ersten Monat mitteilen und begründen. Die Antwort ist für Sie kostenlos.
Kann ich verlangen, dass mein Ex-Partner unsere Hochzeitsfotos löscht?
Gewöhnliche Hochzeitsfotos darf ein Ex-Partner in der Regel behalten. Der Bundesgerichtshof hat 2015 nur bei intimen Aufnahmen einen Anspruch auf Löschung gesehen. Öffentlich zeigen darf der Ex-Partner ein Foto, auf dem Sie zu erkennen sind, aber nur mit Ihrer Zustimmung.
Was kostet es, ein Hochzeitsfoto löschen zu lassen?
Die Bitte um Löschung eines Hochzeitsfotos kostet Sie nichts, ein Fotograf oder eine Firma darf dafür kein Geld verlangen. Auch die Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Anwältin beauftragen.
Was kann ich tun, wenn ein Gast ein Hochzeitsfoto von mir nicht löscht?
Löscht ein Gast ein Hochzeitsfoto von Ihnen nicht, melden Sie es der Plattform, auf der es steht. Hilft das nicht, kann eine Anwältin verlangen, dass er das Bild entfernt. Einen Strafantrag müssen Sie innerhalb von 3 Monaten stellen, nachdem Sie von dem Bild erfahren haben.
