Wem gehören die Hochzeitsfotos?
Die Rechte an Ihren Hochzeitsfotos hat die Fotografin oder der Fotograf, nicht das Brautpaar. Sie bezahlen die Arbeit und bekommen dafür Bilddateien oder Abzüge. Das Urheberrecht entsteht aber bei der Person, die auf den Auslöser drückt. Es lässt sich weder verkaufen noch verschenken, nur vererben.
Was ein Vertrag Ihnen geben kann, sind Nutzungsrechte. Gemeint ist die Erlaubnis, die Bilder auf eine bestimmte Art zu nutzen, etwa zu drucken oder online zu zeigen. Um den Umfang dieser Erlaubnis geht es bei jeder Buchung.
Ob ein Foto als Kunstwerk gilt oder als einfacher Schnappschuss, spielt für Sie keine Rolle. Geschützt sind beide für Jahrzehnte, ein künstlerisches Foto sogar bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Abwarten, bis die Rechte auslaufen, ist also keine Lösung.
Was dürfen Sie ohne Absprache mit Hochzeitsfotos tun?
Steht im Vertrag nichts zu den Rechten, bekommen Sie nur so viel, wie der Auftrag verlangt. Bei einer Hochzeit ist das die private Erinnerung. Sie dürfen die Bilder ansehen, speichern und in der Familie zeigen.
Eine zweite Regel hilft Ihnen weiter, und kaum jemand kennt sie. Wer Fotos von Menschen bestellt hat, darf sie drucken, kopieren und verschenken, solange er kein Geld dafür nimmt und keine Geschäfte damit macht. Die Porträts von Ihnen beiden dürfen Sie also an Eltern und Gäste weitergeben, auch wenn der Vertrag dazu schweigt.
Diese Erlaubnis gilt aber nur für Abzüge, Alben und Datenträger, die Sie jemandem in die Hand geben. Ins Internet stellen dürfen Sie die Bilder ohne Erlaubnis des Fotografen nicht, auch nicht in Ihr eigenes öffentliches Profil.
| Was Sie vorhaben | Ohne Absprache erlaubt? | Warum |
|---|---|---|
| Bilder ansehen, speichern und sichern | Ja | Das ist der Zweck des Auftrags |
| Abzüge und ein Album für Eltern und Gäste machen | Ja, bei Fotos von Menschen | Verschenken ist erlaubt, solange niemand daran verdient |
| Bilder auf einem USB-Stick an Gäste geben | Ja | Die Bilder gehen von Hand zu Hand |
| Einen öffentlich erreichbaren Download-Link verschicken | Nein | Das ist schon eine Veröffentlichung im Internet |
| Bilder in ein öffentliches Profil oder auf eine Website stellen | Nein | Dieses Recht hat der Fotograf |
| Bilder an Dienstleister der Hochzeit geben, die damit werben | Nein | Werbung ist ein Geschäft |
| Bilder bearbeiten, zuschneiden, Filter darüberlegen | Nur leicht | Der Fotograf schützt sein Bild vor Entstellung |
| Bilder verkaufen oder für Werbung nutzen | Nein | Dieses Recht hat nur der Fotograf |
Dürfen Sie Hochzeitsfotos auf Instagram posten?
Nur, wenn Ihr Vertrag es erlaubt. Für Instagram, Facebook oder eine Hochzeitswebsite brauchen Sie das Recht, die Bilder ins Internet zu stellen. Fragen Sie vor der Unterschrift danach und lassen Sie es aufschreiben, mit jedem Kanal, den Sie nutzen wollen.
Ihr Nutzungsrecht ist allerdings nur eine von zwei Fragen, wenn Sie Hochzeitsfotos veröffentlichen wollen. Die zweite ist, wer auf den Bildern zu sehen ist. Jeder erkennbare Gast entscheidet über sein Recht am eigenen Bild selbst, und Ihr Vertrag mit dem Fotografen ändert daran nichts.
Welches Nutzungsrecht brauchen Sie für Hochzeitsfotos?
Nutzungsrechte gibt es in zwei Stärken. Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt Ihnen die vereinbarte Nutzung, und der Fotograf darf dieselben Bilder weiter nutzen, soweit Sie zustimmen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung nur Ihnen. Dann darf auch der Fotograf die Bilder nicht mehr zeigen, außer er hat sich das ausdrücklich vorbehalten.
Buy-out ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern aus der Praxis. Gemeint ist, dass Sie alle Rechte ohne jede Grenze gegen einen Pauschalpreis bekommen. Für private Hochzeitsfotos ist das selten nötig und meist teurer als ein einfaches Recht, das Druck und Internet abdeckt. Sinnvoll ist ein Buy-out, wenn Sie die Bilder geschäftlich nutzen wollen, etwa für Ihr eigenes Unternehmen.
Achten Sie außerdem auf zwei Grenzen. Ein Nutzungsrecht kann zeitlich befristet oder auf ein Land beschränkt sein. Verlangen Sie für Hochzeitsfotos ein Recht ohne Ablaufdatum, und lassen Sie die Grenze für Länder streichen, wenn Sie Familie im Ausland haben.
Darf der Fotograf Ihre Hochzeitsfotos selbst zeigen?
Nein, nicht ohne Ihre Zustimmung, wenn Sie auf den Bildern erkennbar sind. Hier treffen zwei Rechte aufeinander. Das Urheberrecht erlaubt dem Fotografen, seine Bilder zu nutzen. Das Recht am eigenen Bild erlaubt Ihnen, selbst zu entscheiden, ob Fotos von Ihnen veröffentlicht werden. Erst wenn beide Rechte zusammenkommen, darf ein Bild auf die Website oder in die Profile des Fotografen.
Viele Verträge enthalten dafür eine vorformulierte Zustimmung. Lesen Sie diese Klausel vor der Unterschrift und streichen Sie, was Sie nicht wollen. Sie können die Zustimmung auf bestimmte Bilder, bestimmte Kanäle oder eine bestimmte Zeit beschränken. Lassen Sie sie ganz weg, darf der Fotograf keine Bilder zeigen, auf denen Sie erkennbar sind.
Ist auf dem Bild ein Mensch erkennbar?
Hat jede erkennbare Person schriftlich zugestimmt?
Ja, der Fotograf darf das Bild zeigen. Prüfen Sie, ob die Zustimmung zeitlich begrenzt ist.
Nein, ohne Zustimmung darf das Bild nicht erscheinen. Verlangen Sie, dass der Fotograf es entfernt.
Ja, Bilder von Raum, Dekoration oder Ringen darf der Fotograf zeigen. Die Rechte an diesen Bildern hat ohnehin er.
Haben Sie Anspruch auf die Rohdaten der Hochzeitsfotos?
Ohne Absprache nein. Rohdaten sind die unbearbeiteten Originaldateien aus der Kamera, oft im RAW-Format. Der Fotograf schuldet Ihnen die fertigen, bearbeiteten Bilder in der vereinbarten Zahl. Die Rohdaten enthalten dagegen alle Aufnahmen, auch die misslungenen. Viele Fotografen sehen ihre Bearbeitung als Teil ihres Stils und geben die Rohdaten deshalb nicht heraus.
Sie können die Rohdaten aber im Vertrag vereinbaren, und manche Fotografen bieten sie gegen Aufpreis an. Schreiben Sie dann dazu, ob Sie alle Aufnahmen oder eine Auswahl bekommen und in welchem Format. Lassen Sie sich außerdem erlauben, eigene Bearbeitungen zu veröffentlichen. Ohne diese Zusage haben Sie zwar die Dateien, dürfen Ihre Ergebnisse aber nicht zeigen.
Was im Vertrag steht, können Sie durchsetzen. Vor dem Amtsgericht Köln ging es 2020 um einen Vertrag über rund 400 bearbeitete Bilder und zusätzlich alle unbearbeiteten Dateien. Die unbearbeiteten Dateien lieferte der Fotograf erst nach der Klage. Die Anwaltskosten von 83,54 Euro für das Einfordern musste er ersetzen.
5 Punkte für die Klausel zu Nutzungsrechten
Eine Klausel zu den Nutzungsrechten muss nicht lang sein. Sie muss aber jede Nutzung einzeln nennen. Sonst bekommen Sie nur das, was der Auftrag zwingend verlangt, und das ist die private Erinnerung.
- Nennen Sie die Bilder, um die es geht. Das sind alle gelieferten, bearbeiteten Bilder Ihrer Hochzeit, mit Datum und einer Mindestzahl.
- Zählen Sie jede Nutzung einzeln auf, also Drucken, Verschenken, das Zeigen in privaten und öffentlichen Profilen und auf einer eigenen Website. Die Worte private Nutzung allein reichen nicht.
- Schreiben Sie dazu, dass die Rechte ohne Ablaufdatum und ohne Grenze für bestimmte Länder gelten. Beides muss ausdrücklich dastehen.
- Regeln Sie, welche Bilder der Fotograf auf seiner Website und in seinen Profilen zeigen darf und ob Sie diese Zustimmung später zurücknehmen können.
- Regeln Sie Bearbeitung und Rohdaten. Dürfen Sie Bilder zuschneiden, bekommen Sie die Rohdaten, und dürfen Sie eigene Bearbeitungen veröffentlichen?
Prüfen Sie zum Schluss, ob die Klausel den Namen des Fotografen regelt. Zum Urheberrecht gehört, dass er bestimmen darf, ob und wie sein Name am Bild steht. Verlangt er ihn bei jeder Veröffentlichung, gehört das in denselben Absatz. Sind Sie bei einer Klausel unsicher, lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin beraten.
Häufige Fragen
Wer hat das Urheberrecht an Hochzeitsfotos, das Brautpaar oder der Fotograf?
Das Urheberrecht an Hochzeitsfotos hat der Fotograf, der die Bilder aufnimmt. Er kann es nicht verkaufen oder verschenken, nur vererben. Das Brautpaar bekommt mit der Bezahlung Nutzungsrechte, und deren Umfang steht im Vertrag.
Darf ich meine Hochzeitsfotos auf Instagram posten?
Hochzeitsfotos auf Instagram posten dürfen Sie nur, wenn der Vertrag mit dem Fotografen es erlaubt. Ohne Absprache dürfen Sie die Bilder drucken und verschenken, aber nicht ins Internet stellen. Lassen Sie sich das Recht zum Posten deshalb vor der Unterschrift in den Vertrag schreiben.
Darf ich Hochzeitsfotos an meine Gäste weitergeben?
Ja, Hochzeitsfotos von Menschen dürfen Sie an Gäste verschenken, als Abzug, im Album oder auf einem USB-Stick. Geld dürfen Sie dafür nicht nehmen. Ein öffentlich erreichbarer Download-Link ist dagegen schon eine Veröffentlichung und braucht die Erlaubnis des Fotografen.
Darf der Hochzeitsfotograf meine Bilder auf seiner Website zeigen?
Der Hochzeitsfotograf darf Ihre Bilder nur mit Ihrer Zustimmung zeigen, wenn Sie darauf erkennbar sind. Diese Zustimmung steht oft als Klausel im Vertrag, und Sie können sie streichen, auf einzelne Bilder beschränken oder befristen. Für erkennbare Gäste braucht der Fotograf deren eigene Zustimmung.
Habe ich Anspruch auf die Rohdaten meiner Hochzeitsfotos?
Nein, ohne ausdrückliche Vereinbarung haben Sie keinen Anspruch auf die Rohdaten. Der Fotograf schuldet die fertigen, bearbeiteten Bilder in der vereinbarten Zahl. Wer die unbearbeiteten Originaldateien will, schreibt Lieferung, Format und Umfang in den Vertrag und lässt sich erlauben, eigene Bearbeitungen zu veröffentlichen.
Wie lange sind Hochzeitsfotos urheberrechtlich geschützt?
Hochzeitsfotos sind jahrzehntelang geschützt, ein künstlerisches Foto bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Auch ein einfaches Foto bleibt mindestens 50 Jahre nach der Aufnahme geschützt. Ihr Nutzungsrecht sollte deshalb im Vertrag ohne Ablaufdatum stehen.
