Hochzeitsfotografen

Glossar

Einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht

Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt Ihnen, die Hochzeitsfotos auf die vereinbarte Art zu nutzen, und der Fotograf darf sie daneben weiter nutzen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht erlaubt die Nutzung nur Ihnen, sodass selbst der Fotograf die Bilder nicht mehr nutzen darf, außer er hat sich das vorbehalten.

Begriff
Einfaches und ausschließliches Nutzungsrecht
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Für private Hochzeitsfotos reicht ein einfaches Nutzungsrecht, wenn es Drucken, Verschenken und das Zeigen im Internet ausdrücklich nennt. Beide Arten lassen sich begrenzen, nach Zeit, nach Land und nach Art der Nutzung. Verlangen Sie für Hochzeitsfotos ein Recht ohne Ablaufdatum und ohne Grenze für bestimmte Länder.

Buy-out ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist, dass Sie alle Rechte ohne jede Grenze gegen einen Pauschalpreis bekommen. Das brauchen Sie nur, wenn Sie die Bilder geschäftlich nutzen wollen, etwa für Ihr eigenes Unternehmen.

Bilder, auf denen Sie zu erkennen sind, darf der Fotograf auch bei einem einfachen Nutzungsrecht nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen. Dafür sorgt das Recht am eigenen Bild, und das gilt unabhängig von den Nutzungsrechten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 22 KunstUrhG, Recht am eigenen Bild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Ratgeber: Nutzungsrechte für Hochzeitsfotos und was Sie damit dürfen, hochzeitsfotografen-verzeichnis.de,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden