Hochzeitsfotografen

Glossar

Urheberrecht an Hochzeitsfotos

Das Urheberrecht an Hochzeitsfotos hat der Fotograf, der die Bilder macht, und nicht das Brautpaar, das ihn bezahlt. Sie bekommen mit dem Vertrag nur Nutzungsrechte, also die Erlaubnis, die Bilder auf bestimmte Arten zu nutzen.

Begriff
Urheberrecht an Hochzeitsfotos
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Das Urheberrecht lässt sich weder verkaufen noch verschenken, nur vererben. Auch wer die Abzüge oder die Dateien besitzt, hat damit noch kein Urheberrecht. Was Sie mit den Bildern tun dürfen, entscheidet deshalb Ihr Vertrag.

Geschützt sind die Bilder sehr lange. Ein künstlerisches Foto bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, ein einfaches Foto 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen. Ob Ihr Hochzeitsfoto als Kunstwerk gilt, spielt für Sie deshalb kaum eine Rolle.

Lassen Sie sich vor der Unterschrift aufschreiben, was Sie mit den Bildern tun dürfen, etwa drucken, verschenken und online zeigen. Steht dazu nichts im Vertrag, bekommen Sie nur so viel, wie der Zweck des Auftrags verlangt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 7 UrhG, Urheber, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 29 UrhG, Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 31 UrhG, Einräumung von Nutzungsrechten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 64 UrhG, Dauer des Urheberrechts, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 72 UrhG, Lichtbilder, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Eine KI hat an diesem Text mitgeschrieben. Wie wir arbeiten, steht unter Quellen und Methodik. Stimmt etwas nicht? Fehler melden