Hochzeitsfotografen

Ratgeber

Ist Fotografieren im Standesamt und in der Kirche erlaubt?

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Ja, im Standesamt und in der Kirche darf meist eine Person fotografieren, oft aber nur nach Absprache. Im Standesamt entscheidet die Standesbeamtin oder der Standesbeamte, in der Kirche gelten die Regeln der Gemeinde. Filmen und Tonaufnahmen sind im Standesamt oft verboten. Bei einer freien Trauung legen Sie die Regeln mit dem Redner und dem Ort fest.

Plätze im Trauzimmer Hamburg-Mitte
17 Gäste
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Trauzimmer des Standesamts, jede Person zählt mit, auch ein Fotograf, Stand 3. Oktober 2026
Meldung des Fotografen in der Sakristei
etwa 10 Minuten vorher
Bistum Aachen, FAQ Kirchlich heiraten, Stand 3. Oktober 2026
Erlaubte Fotografen je Gottesdienst in Breinig
höchstens 1 Fotograf
Pfarrei St. Barbara Stolberg-Breinig, Richtlinien für Foto- oder Filmaufnahmen bei Gottesdiensten, Stand 26. Mai 2011
Ein Brautpaar sitzt im Trauzimmer eines Standesamts vor dem Tisch der Standesbeamtin, ein Fotograf steht ruhig an der Wand.
Ob und wo der Fotograf im Trauzimmer stehen darf, klären Sie vorher mit dem Standesamt. Bild: KI generiert.

Wer bei der Trauung über das Fotografieren entscheidet

Ob Ihr Fotograf während der Trauung fotografieren darf, entscheiden weder Sie noch der Fotograf allein. Im Standesamt hat die Standesbeamtin oder der Standesbeamte das letzte Wort, in der Kirche die Gemeinde und ihr Pfarrer. Bei einer freien Trauung legen Sie die Regeln selbst fest, zusammen mit dem Redner und dem Eigentümer des Ortes.

Für das Standesamt steht der Rahmen im Gesetz. Die Trauung soll würdig ablaufen, und der Standesbeamte muss sie ordentlich durchführen können. Das Standesamt München begründet sein Recht, Film- und Tonaufnahmen zu untersagen, mit dem Schutz der Persönlichkeit. In Berlin-Lichtenberg bleibt jede Ausnahme der Entscheidung der Standesbeamtin oder des Standesbeamten überlassen.

Auch der Platz im Trauzimmer spielt eine Rolle. In Hamburg-Mitte haben neben dem Brautpaar höchstens 17 Gäste Platz, und der Fotograf zählt mit. In Köln kommt der Fotograf dagegen zu den erlaubten Gästen hinzu.

Was Standesämter beim Fotografieren erlauben

Die Regeln unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und sogar von Bezirk zu Bezirk. Fotos sind in allen sechs Beispielen möglich, oft nur nach Absprache. Beim Filmen reichen die Regeln vom Verbot in Berlin-Lichtenberg und Hamburg-Wandsbek bis zur Erlaubnis nach Rückfrage in Köln.

Regeln zum Fotografieren und Filmen bei der Trauung in sechs Standesämtern, Stand Oktober 2026.
StandesamtFotosFilmen und TonGut zu wissen
Berlin-Lichtenbergvorher anmelden, nur unter Vorbehaltverboten, auch mit dem Handydie Standesbeamtin oder den Standesbeamten nicht fotografieren
Berlin-Pankowerlaubt, Sie dürfen eine Person damit beauftragenkeine AngabePlatz für 18 Gäste
Berlin Tempelhof-Schönebergnur für den privaten Gebrauchnur für den privaten Gebrauchnicht in sozialen Netzwerken oder im Internet zeigen
Hamburg-WandsbekerlaubtFilmen und Streamen verbotender Fotograf zählt zu den 12 Personen
Kölnerlaubt, im Rathaus bietet außerdem ein Fotostudio Begleitung annur mit vorheriger Zustimmung des StandesamtsFilme nur mit Erlaubnis aller Beteiligten veröffentlichen
Müncheneigenen Fotografen mitbringendie Standesbeamten dürfen es untersagenWünsche am Tag direkt vor der Trauung besprechen

Die Beispiele zeigen vor allem, dass Sie bei Ihrem eigenen Standesamt nachfragen sollten, statt von einer anderen Stadt auszugehen. Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg geben dafür eigene Merkblätter heraus. Der Hochzeitsfotograf Roland Hentschel aus Herne rät, einfach anzurufen. Manche Häuser begrenzen die Zahl der Personen, und in einzelnen Trauzimmern soll während der Ansprache nicht fotografiert werden.

Filmen und Ton sind im Standesamt oft verboten

Beim Filmen sind Standesämter strenger als bei Fotos. Ein Grund ist der Ton, denn ein Film nimmt auch das gesprochene Wort auf. Das Standesamt Köln weist darauf hin, dass die Standesbeamtin ein Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort hat.

In Berlin-Lichtenberg sind Video- und Tonaufnahmen generell verboten, auch mit dem Handy. Wer sich nicht daran hält, kann angezeigt werden. Das Brautpaar unterschreibt die Regeln vorher, ist für ihre Einhaltung zuständig und soll auch die Gäste informieren.

Wollen Sie Ihre Trauung filmen lassen, klären Sie das deshalb, bevor Sie einen Videografen buchen. In Köln holen Sie dafür vorab das Einverständnis des Standesamts ein. Veröffentlichen dürfen Sie den Film dort nur mit Erlaubnis aller Beteiligten, vor allem der Standesbeamtin oder des Standesbeamten.

In der Kirche gelten die Regeln der Gemeinde

Eine einheitliche Regel für alle Kirchen gibt es nicht. Die Evangelische Kirche in Deutschland schreibt, jede Gemeinde handhabe das Fotografieren unterschiedlich. Wo es erlaubt ist, soll eine einzige Person fotografieren, damit keine Unruhe entsteht. Ist es während des Gottesdienstes verboten, bleiben meist die Bilder danach.

Die Landeskirche Kurhessen-Waldeck hat dafür Richtlinien. Fotografieren und Filmen werden rechtzeitig vor dem Gottesdienst verabredet, am ehesten beim Einzug und beim Auszug. Bei der Segnung während der Trauung ist besondere Zurückhaltung geboten, und Herumlaufen und Blitzen sind dann unangemessen. Der Kirchenvorstand legt die Bedingungen vor Ort fest und kann Bildaufnahmen auch ganz ausschließen.

Für katholische Trauungen schreibt das Bistum Aachen, eine Trauung sei ein öffentliches Ereignis, bei dem fotografiert werden darf. Der Kirchenraum verlange aber Würde. Ratsam sei deshalb eine Person, die fotografiert und sich etwa zehn Minuten vor Beginn in der Sakristei meldet. Dort spricht sie ab, von wo aus sie fotografieren kann.

Manche Gemeinden sind strenger. Die Pfarrei St. Barbara in Stolberg-Breinig erlaubt je Gottesdienst höchstens einen Fotografen und einen Videofilmer. Blitz, Stative im Kirchenraum und Herumlaufen sind dort verboten, und der Bereich hinter den Altarstufen ist tabu. Vor und nach dem Gottesdienst darf dagegen auch mit Blitz fotografiert werden.

Bitten Sie Ihre Gäste außerdem, in der Kirche nicht selbst zu fotografieren. Das Portal katholisch.de rät dazu, damit sich alle auf die Trauung konzentrieren. Eine Trauung ohne Handys der Gäste heißt auch Unplugged Wedding.

Bei der freien Trauung legen Sie die Regeln selbst fest

Eine freie Trauung ist eine Zeremonie ohne Standesamt und ohne Kirche, gehalten von einem Redner Ihrer Wahl. Sie ist rechtlich nicht bindend. Feste Regeln für das Fotografieren gibt es dort nicht, und der Fotograf kann sich frei bewegen.

Sprechen Sie mit dem Redner vorher zwei Dinge ab. Wo steht er während der Zeremonie, und wann kommen Ringtausch und Kuss? Steht der Redner mittig hinter Ihnen, ist er auf jedem Bild von vorn mit drauf. Ein kleiner Schritt zur Seite ändert das, schreibt Hentschel. Bittet der Redner zu Beginn um zehn Minuten ohne Handys, bleiben ausgestreckte Arme mit Telefon aus Ihren Bildern.

Fragen Sie auch den Eigentümer des Ortes. Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden, dass der Eigentümer eines Schlossparks Fotos, die auf seinem Gelände entstehen, von seiner Erlaubnis abhängig machen darf. Für gewerbliche Fotos muss er diese Erlaubnis nicht kostenlos geben. Ein Hochzeitsfotograf arbeitet gewerblich, deshalb klären Sie bei einer Trauung im Schlosspark oder auf fremdem Gelände, ob er eine Genehmigung braucht.

Was Sie vor der Trauung mit Amt, Kirche und Fotograf klären

Die Trauung ist im Ablauf einer Hochzeitsreportage eine der kürzesten Stationen, und gerade deshalb muss vorher alles geklärt sein. Gehen Sie diese sechs Punkte einige Wochen vor der Hochzeit durch.

  1. Fragen Sie beim Standesamt, im Pfarrbüro oder beim Redner, ob Fotos und Filmen erlaubt sind und ob es ein Merkblatt gibt.
  2. Klären Sie, wie viele Menschen in den Raum passen und ob der Fotograf dabei mitzählt.
  3. Melden Sie den Fotografen an, wo das verlangt wird, etwa in Berlin-Lichtenberg.
  4. Sagen Sie dem Fotografen, dass er sich vor Beginn beim Standesbeamten oder in der Sakristei vorstellt. In München besprechen Sie Ihre Wünsche am Tag direkt vor der Trauung.
  5. Bitten Sie Ihre Gäste, während der Trauung kein Handy und kein Blitzlicht zu benutzen.
  6. Fragen Sie vor jeder Veröffentlichung, ob Standesbeamtin, Pfarrer und Gäste einverstanden sind.

Fragen Sie im Erstgespräch außerdem, ob der Fotograf Ihr Standesamt oder Ihre Kirche schon kennt. Wer dort schon gearbeitet hat, weiß, wo er stehen darf und wo das Licht ist.

Häufige Fragen

Darf man im Standesamt während der Trauung fotografieren?

Ja, im Standesamt darf meist während der Trauung fotografiert werden, oft aber nur nach Anmeldung und von einer Person. Das letzte Wort hat die Standesbeamtin oder der Standesbeamte. Fragen Sie vorher bei Ihrem Standesamt nach den Regeln.

Darf man die standesamtliche Trauung filmen?

Die standesamtliche Trauung dürfen Sie oft nicht filmen oder nur mit vorheriger Zustimmung. In Berlin-Lichtenberg und Hamburg-Wandsbek ist das Filmen verboten, in Köln braucht es das Einverständnis des Standesamts. Klären Sie das, bevor Sie einen Videografen buchen.

Darf in der Kirche bei der Trauung mit Blitz fotografiert werden?

Blitzlicht ist in der Kirche während der Trauung oft unerwünscht. Die Landeskirche Kurhessen-Waldeck nennt Blitzen während der Segnung unangemessen, die Pfarrei Stolberg-Breinig erlaubt im Gottesdienst nur Fotos ohne Blitz. Vor und nach dem Gottesdienst ist Blitz dort erlaubt.

Wer entscheidet bei einer freien Trauung über das Fotografieren?

Bei einer freien Trauung entscheiden Sie selbst über das Fotografieren, zusammen mit dem Redner und dem Eigentümer des Ortes. Feste Regeln wie im Standesamt gibt es nicht. In Schlossgärten und auf fremdem Gelände kann der Eigentümer für gewerbliche Fotos eine Genehmigung verlangen.

Dürfen Fotos aus dem Standesamt ins Internet gestellt werden?

Fotos aus dem Standesamt dürfen Sie nicht in jedem Fall ins Internet stellen. Tempelhof-Schöneberg erlaubt Aufnahmen nur für den privaten Gebrauch, Köln verlangt für Filme die Erlaubnis aller Beteiligten. Fragen Sie die Standesbeamtin und die Gäste, bevor Sie Bilder öffentlich zeigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 14 Personenstandsgesetz, Eheschließung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung und Merkblatt zu Foto- und Videoaufnahmen am Tag Ihrer Eheschließung, Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Standesamt,
  3. Merkblatt für Ihre Eheschließung im Historischen Trauzimmer, Stand Januar 2026, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Standesamt,
  4. Unser Trauzimmer für Ihre Eheschließung, Bezirksamt Pankow von Berlin, Standesamt,
  5. Trauzimmer des Standesamts Hamburg-Mitte, Fragen und Antworten, Bezirksamt Hamburg-Mitte,
  6. Trauraum Standesamt Hamburg-Wandsbek, Fragen und Antworten zum Trauzimmer, Freie und Hansestadt Hamburg, Traukalender der Standesämter,
  7. Informationen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Trauung, Fotografieren und Filmen, Stadt Köln,
  8. Fragen und Antworten zur Eheschließung, Film- und Fotoaufnahmen, Landeshauptstadt München,
  9. Häufige Fragen zur kirchlichen Trauung, Fotografieren und Filmen, Evangelische Kirche in Deutschland,
  10. Richtlinien betreffend Ton- und Bildaufnahmen während gottesdienstlicher Handlungen vom 18. Juli 1997, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kirchenrecht,
  11. FAQ Kirchlich heiraten, Darf die Trauung fotografiert werden, Bistum Aachen,
  12. Richtlinien für Foto- oder Filmaufnahmen bei Gottesdiensten, 26. Mai 2011, Katholische Pfarrgemeinden St. Barbara Stolberg-Breinig und St. Mariä Empfängnis Stolberg-Dorff,
  13. 10 Tipps für den perfekten Traugottesdienst, Wer fotografiert, katholisch.de,
  14. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010, Az. V ZR 45/10, Fotografien von Schlössern und Gärten, Urteilstext, urteile-gesetze.de, Urteilsdokumentation,
  15. Freie Trauung, Ablauf, Ort und was sie fotografisch anders macht, Roland Hentschel, Hochzeitsfotograf,
  16. Fotograf fürs Standesamt, Fotografieren im Trauzimmer, Roland Hentschel, Hochzeitsfotograf,

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